Recht aktuell

Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.
LAG München, Urteil vom 26.08.2021 - 3 SaGa 13/21
Redaktion