Recht aktuell
Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsex-Dienstleisterin

Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsex-Dienstleisterin

Eine als Freiberuflerin geführte Telefon­sex­dienst­leisterin ist als Arbeitnehmerin anzusehen, wenn sie in eine fremde betriebliche Arbeitsstruktur mit einseitiger Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe eingebunden ist.

Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Köln hervor.

LAG Köln, Beschluss vom 25.08.2020 - 9 Ta 98/20