Recht aktuell
Datenschutzrechtlicher Anspruch des Arbeitsnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Datenschutzrechtlicher Anspruch des Arbeitsnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach Beendigung des Arbeits­verhältnis­ses kann ein Arbeitnehmer nach § 17 Abs. 1 der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) grundsätzlich die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen.

Der Anspruch besteht aber dann nicht, wenn noch arbeitsrechtliche Aus­einander­setzungen drohen.

Dies hat das Landes­arbeits­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.11.2018 – 5 Sa 7/17